Berufsanerkennung Krankenpfleger/in - Deutschland
Die Berufsanerkennung wird grundsätzlich unterschieden zwischen Non EU und EU/EWR/Schweiz.
Während die Berufsanerkennung für europäische Staatsbürger (ebenfalls EWR und Schweiz) mit B2 Abschluss gem. „ALTE“ automatisch in Deutschland anerkannt sind, ist es für Drittstaaten ein immenser Verwaltungsakt. StaffButler kennt hierzu genau die Bestimmungen einzelner Prüfungsstellen sowie die Verfahrensweisen aller Bundesländer.
Jedes Bundesland hat eine lokale Anerkennungsbehörde, wo die Anerkennung geprüft und ausgestellt wird. Für Drittstaaten wird der Beruf nicht automatisch anerkannt. Zuerst wird kontrolliert ob ein Defizitausgleich besteht. Gemessen an dem Stundenumfang aller Ausbildungsabschnitte der Berufsausbildung in Deutschland erfolgt eine Vergleichsprüfung mit der Ausbildung im Herkunftsland.
Nach Abschluss der Prüfung aller praktischen und theoretischen Ausbildungsdefizite zur Berufsausbildung in Deutschland erfolgt eine Ausstellung eines Defizitausgleichs in Stunden, sofern einzelne Ausbildungsabschnitte nicht Teil der Ausbildung in Drittstaaten waren.
Damit die Berufsanerkennung vollständig erteilt werden kann gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensmöglichkeiten. Im Zeitpunkt davor kann in den meisten Bundesländern bereits die Tätigkeit Hilfsarbeitskraft begonnen werden.
1: Qualifizierungsmaßnahmen
Alle Stunden, die auf dem Bescheid ausgestellt werden sind in Form eines Praktikums in Krankenhäusern nachzuholen.
2: Kenntnisprüfung
Alternativ können die Teilnehmer auch eine Kenntnisprüfung ablegen. Die Regel zeigt, dass durch die hohe Lernkurve und dem Ehrgeiz der Teilnehmer die Kenntnisprüfung als die gewöhnliche Variante erbracht wird.
Die Qualifizierungsmaßnahmen dauern je nach Herkunftsland bis zu einem Jahr.
Die Kenntnisprüfung kann bereits schon nach wenigen Monaten Unterricht in Deutschland abgelegt werden.