Diese AGB – Personaldienstleistung haben den folgenden Stand: Juli 2023 – Version 2.4
FlixSave24 GmbH, mit ihrer Marke StaffButler www.staffbutler.com un dem Portal www.fachkraefte-radar-global.de , stellt personalisierte HR-Lösungen bereit, die speziell auf die Bedürfnisse internationaler Fachkräfte zugeschnitten sind.
Im Folgenden wird die FlixSave24 GmbH auch als StaffButler aufgeführt.
Die Folgenden AGB´s finden Anwendung für die Nutzung des Personaldienstleistungsservice von StaffButler
1.Selbstverpflichtung zu Fairness und Transparenz
1.1 Rechtlicher Rahmen:
1.1.1 Die FlixSave24 GmbH, Betreiber von StaffButler, verpflichtet sich im Rahmen ihrer Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von internationalen Pflegefachkräften zur Einhaltung des rechtlichen Rahmens, insbesondere der Anforderungen des deutschen Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialrechts. In den Vereinbarungen mit Kunden wird StaffButler diese dahingehend verpflichten, nur solche arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit den durch StaffButler vermittelten Fachkräften zu schließen, die den Anforderungen des deutschen Arbeitsrechts gerecht werden.
1.2 Grundprinzipien:
1.2.1 Menschenrechte und soziale Standards wie Diskriminierungsverbot, Schutz vor sexueller Belästigung, Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit sowie faire Löhne sind Grundprinzipien der FlixSave24 GmbH.
1.3 Einhaltung internationaler Standards:
1.3.1 Wir verpflichten uns, die Unternehmenspraxis am WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel auszurichten. Sowie die Achtung der Gesetze, Grundprinzipien und Rechte am Arbeitsplatz.
Ethisches und professionelles Verhalten
Verbot von Anwerbegebühren für ausländische Arbeitnehmer
Achtung der Bewegungsfreiheit/ Personenfreiheit
Achtung der Transparenzbedingungen
die Vertraulichkeit und Datenschutz
Eine Abwerbung findet in Zielländern nicht statt, wo ein entsprechend Beschäftigungsverbot gem. §38 BeschV erteilt worden ist. Maßgebend ist hier der Zeitpunkt der Anwerbung von Stellenausschreibungen.
1.4 “No-Gebühren-Politik”:
1.4.1 Unsere Unternehmenspraktiken basieren auf einer strikten „No fee policy“ bzw. dem „Employer pays“-Prinzip. So ist garantiert, dass die „Vermittlungsleistungen für die internationalen Pflegefachkräfte“ in jedem Fall unentgeltlich erfolgt.
1.5 Geschäftsprinzipien
1.5.1 Die hier benannten Unternehmensgrundsätze sind für uns und unsere Geschäfts- und Kooperationspartner verbindlich und werden im Zuge der Rekrutierung, Einarbeitung und Qualifikation von Mitarbeitenden vermittelt und im Rahmen des Qualitätsmanagements überprüft und aktuell gehalten.
1.6 Überprüfung und Kündigung:
1.6.1 StaffButler behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Geschäftsbedingungen in Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Partnern zu überprüfen und ggf. entsprechende Nachweise einzufordern. Auch behält sie sich das Recht zur Kündigung vor, sofern Kunden oder Geschäftspartner gegen die AGB verstoßen.
2. Unsere Dienstleistungen
2.1 Zu den Vermittlungsleistung gehören insbesondere, die Sprachbeschulung der Kandidaten sowie das Einreise- und Anerkennungsverfahren geeigneter Kandidaten zu überwachen und zu begleiten.
2.1 Arbeitgeberunterstützung:
2.1.1 StaffButler unterstützt auftragsbezogen Arbeitgeber bei der Anwerbung von internationalen Pflegefachkräften für einen Standort des Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland. Die gewonnenen Kandidaten werden in Deutschland in der Regel zunächst als Pflegehilfskraft beschäftigt. Nach vollständiger Berufsanerkennung der deutschen Behörden werden sie als Pflegefachkräfte beschäftigt.
2.2 Vermittlungsleistung:
2.2.1 Zur Vermittlungsleistung von StaffButler gehört es insbesondere, die Sprachbeschulung der Kandidaten sowie das Einreise- und Anerkennungsverfahren geeigneter Kandidaten zu überwachen und zu begleiten.
2.3 AGB und Datenschutzerklärung:
2.3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) enthalten die allgemeinen Regeln für die Nutzung sämtlicher im Rahmen der StaffButler Services angebotenen Leistungen, welche unter Ziffer 2 dieser AGB näher beschrieben werden. Eine jeweils aktuelle Fassung der AGB kann jederzeit unter https://staffbutler.com/agb/ eingesehen, heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden.
2.4 Datenschutzerklärung:
2.4.1 Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von StaffButler, mit welcher wir Sie ausführlich über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch StaffButler im Zuge der Nutzung unserer Leistungen und unserer Plattform aufklären, kann jederzeit auf der Webseite unter https://staffbutler.com/datenschutz/ von Ihnen abgerufen werden.
3.Kommunikation zwischen Einrichtung und StaffButler
3.1 Eines der zentralen Elemente für eine erfolgreiche Vermittlung ist die Kommunikation zwischen Einrichtung und StaffButler. Ohne Kommunikation und Abstimmung mit Ihnen können wir den gewünschten Services nicht erbringen. Dabei legen wir viel Wert auf eine einfache und effektive Kommunikation mit Ihnen.
3.2 Für die Kommunikation zwischen Ihnen und StaffButler stehen die eingangs dieser AGB benannten Kontaktwege zur Verfügung, wie beispielsweise Telefon und E-Mail. Soweit Sie uns bevorzugte Kontaktwege angegeben haben, berücksichtigen wir diese selbstverständlich bei der Kommunikation mit Ihnen.
4. Internationale Pflegefachkräfte – Verfahren
4.1 Nach erfolgreichem Erstgespräch, werden weitere von Ihnen gewünschte Dienstleistungen zum Vermittlungsprozess und darüber hinaus, u.a. bei Anerkennungs- und Migrationsprozessen, Sprachunterricht und Relocation vereinbart. Diese Dienstleistungen werden im Hauptvertrag konkretisiert und gegebenenfalls Verpflichtungen beider Seiten ergänzt.
4.2 StaffButler übernimmt im Rahmen der Personalvermittlung für den Auftraggeber die Suche nach internationalen Arbeitskräften im Gesundheitssektor nach Maßgabe eines von dem Auftraggeber (im Einzelfall) schriftlich erteilten Auftrags („Job Order“). Die Job Order muss Angaben zu der zu besetzenden Stelle, der Anzahl der benötigten Fachkräfte, dem monatlichen Grundgehalt und den Vertragsbedingungen enthalten. Die Annahme der Job Order ist durch den Auftraggeber zu bestätigen („Auftragsbestätigung“).
4.3 Die Personalvermittlung läuft nach dem gemeinsamen Verständnis der Vertragsparteien wie folgt ab: Der Auftraggeber erteilt der StaffButler einen Vermittlungsauftrag durch Übersendung einer Job Order . Der Auftraggeber erstellt ein Anforderungsprofil für die durch StaffButler zu vermittelnden Fachkräften. StaffButler wählt daraufhin Fachkräfte aus, die den Vorgaben des Anforderungsprofils weitestgehend entsprechen und daher für den Auftraggeber in Betracht kommen.
4.4 StaffButler organsiert weltweit Sprachkurse für geeignete Fachkräfte. Aus dem Portfolio werden Fachkräfte an Auftragnehmern durch ein zielgenuas Matching – Job Order vermittelt.
Sofern verfügbare Fachkräfte im Portfolio verfügbar sind, kann der Auftraggeber auch entsprechende Individualwünsche vornehmen. Einzelvertragliche Regelungen können in der Job Order abweichend geregelt werden.
4.5 StaffButler unterstützt Auftraggebern durch Mustervorlagen und Checklisten bei der Eingliederung und Integration in Deutschland.
4.6 Der Vermittlungsvertrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einer durch den Auftragnehmer vermittelten Fachkraft zum vereinbarten Ziel. (Arbeitsvertrag / Anerkennung o.Ä) gekommen ist. Es ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt.
4.7 Bricht die Fachkraft die Sprachausbildung oder Vorbereitung zur Arbeitsaufnahme im Herkunftsland ab, nimmt die Fachkraft die Arbeit nicht auf. StaffButler schlägt dem Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten eine geeignete Fachkraft vor und setzt damit das Verfahren nach erneut in Gang, ohne, dass hierfür ein weiteres Vermittlungshonorar nach anfällt.
5 Vermittlungshonorar
5.1 Im Falle des Vertragsschlusses mit einer von dem Auftragnehmer vermittelten Fachkraft fällt ein Honorar zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Weitere Regelungen hierzu sind im Hauptvertrag genannt.
5.2 Mit der Vergütung sind alle sonstigen Aufwendungen abgegolten, die dem Auftragnehmer für die Vermittlung der Fachkräfte entstehen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren und nicht bereits von den in dem Personalvermittlungsvertrag genannten Aufwendungen umfasst sind.
5.3 Alle anderen Kosten und Aufwendungen werden fällig, je nach Vereinbarung.
5.4 Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. Die Bezahlung erfolgt unbar auf ein angegebenes Bankkonto des Auftragnehmers in Euro.
6 Willkommenskultur
6.1 Die Geschäftspartner sorgen für eine Willkommenskultur, die die bestmögliche Integration der ausländischen Arbeitskräfte sowohl im Arbeitsumfeld als auch im Privaten ermöglicht. Die Arbeitgeber implementieren ein betriebliches Integrationsmanagement.
6.2 StaffButler bietet den ausländischen Arbeitskräften während des gesamten Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses eine engmaschige Betreuung und Beratung (per E-Mail, Online-Chat und Telefon), die bei Bedarf auch Hilfestellungen zu einzelnen Prozessschritten, ein Beschwerdemanagement und die Vermittlung in Konfliktsituationen beinhaltet.
7 Haftung und Beweislast
7.1 StaffButler haftet gegenüber Auftraggebern in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.2 In sonstigen Fällen haften wir, soweit nicht in Ziffer 4.3 abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7.3 Im Falle eines Datenverlustes wird die Haftung für die Wiederherstellung Ihrer Daten der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, die auch bei regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen verlorengegangen wären oder die auch bei fehlenden, regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7.4 Diese Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von StaffButler, insbesondere gelten sie zugunsten der persönlichen Haftung von Anteilseignern, Mitarbeitern, Vertretern, Organen und deren Mitgliedern.
7.5 Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den Regelungen oben nicht verbunden.
8 Änderungen der AGB
8.1 Diese AGB können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von StaffButler by FlixSave 24 GmbH jederzeit geändert und an die neuen Umstände angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor im Falle einer Änderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten, um an neue technische Entwicklungen anzupassen, um Regelungslücken zu schließen oder das Leistungsspektrum der Plattform zu erweitern.
8.2 Eine Änderung wird allen Vertragspartnern sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail ausdrücklich mitgeteilt.
8.3 Sofern der Vertragspartner der Änderung der AGB innerhalb von sechs (6) Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) nicht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Bei Wiederspruch ist StaffButler by FlixSave24 GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, mit der Folge, dass der evt. dazugehörige Nutzer-Account gelöscht wird. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB fort. Zwischen Fachkraft und Einrichtungen abgeschlossene Vereinbarungen bleiben hiervon unabhängig weiter bestehen.
8.4 StaffButler by FlixSave24 GmbH verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die Notwendigkeit einer aktiven Zustimmung sowie auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen hinzuweisen.
8.5 Mit Zustimmung des Vertragspartners ist eine Änderung dieser AGB jederzeit möglich.
9 Salvatorische Klausel
9.1 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.
10 Anwendbares Recht und Sprache
10.1 Die Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner und StaffButler unterliegt dem deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.2 Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der FlixSave24 GmbH.
10.3 Die AGB, Anwerbebedingungen und weitere Vereinbarungen sowie das Beschwerdeverfahren werden in der offiziellen oder mindestens in der Verkehrssprache zur Verfügung gestellt, die in dem Land gesprochen wird, aus dem die jeweilige Fachkraft rekrutiert wird.
10.4 Aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Benennung von Vertragsparteien sowie zur besseren Lesbarkeit wurde in diesem Dokument auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber – Stand 01.06.2023
Präambel
FlixSave24 GmbH – im vorliegenden Staffbutler
StaffButler ist Ihre maßgeschneiderte Lösung für sämtliche Herausforderungen im Bereich des Personalmanagements.
Unter den Marken wie StaffButler www.staffbutler.com
www.fachkräfte-radar-global.de betreibt die FlixSave 24 GmbH mehrere Portale,
welche Stellenangebote von Auftraggebern veröffentlicht, den Bewerbungsprozess durch eine Systemlösung unterstützt und es Auftraggebern ermöglicht sich bei Kandidaten über das Portal zu bewerben und weitere Informationen einzuholen.
Unser Fokus liegt darauf, Organisationen dabei zu unterstützen, nicht nur erstklassige Talente zu gewinnen, sondern auch interne Prozesse zu optimieren, um die Effizienz und Produktivität zu steigern.
Was uns besonders auszeichnet, ist unsere Expertise in der internationalen Rekrutierung hochqualifizierter Fachkräfte. StaffButler verfügt über ein globales Netzwerk und innovative Methoden, um Unternehmen Zugang zu einem vielfältigen Pool an Talenten zu verschaffen. Unser Ziel ist es, Organisationen mit den besten internationalen Fachkräften zu verbinden, um so deren globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Wir bei StaffButler sind davon überzeugt, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf Vertrauen und Transparenz basiert. Daher operieren wir ausschließlich im Rahmen unserer klar definierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Wir laden Sie herzlich ein, diese sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass jede Interaktion mit StaffButler auf einer soliden und verlässlichen Grundlage beruht. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Personalressourcen effektiv eingesetzt werden, um langfristigen Erfolg zu sichern.
Formularbeginn
Formularende
§1 Geltung der AGB, Vertragsschluss
1.1 Sämtliche Absprachen bezüglich der Bereitstellung von Kandidatenprofilen, Personalvermittlung und damit verbundener Tätigkeiten von StaffButler zwischen der FlixSave24 GmbH mit Sitz in [Braunsteichweg 33, 02943 Weißwasser], im Folgenden als “wir” oder “StaffButler” bezeichnet, und dem Auftraggeber, auch als “Arbeitgeber” oder “Unternehmen” bekannt, unterliegen den nachfolgenden Bedingungen.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und StaffButler, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version der Bedingungen findet Anwendung.
1.3 Ausschließlich diese Bedingungen sind gültig; Gegenbestätigungen oder generelle Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich abgelehnt. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber sein Angebot oder seine Annahme unter Hinweis auf die Überlegenheit seiner eigenen Bedingungen abgibt oder wenn StaffButler trotz Kenntnis von entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis erfolgt durch den Hinweis auf ihre Geltung vor Vertragsschluss durch StaffButler in Textform oder im Rahmen der Registrierung und Bestätigung auf unserer Webseite. Mündlich erteilte Aufträge sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht.
1.5 Unternehmen gemäß § 14 BGB oder Organisationen, die Personal eingestellt haben oder einzustellen beabsichtigen, können die Dienstleistungen von StaffButler in Anspruch nehmen. Eine Registrierung und Beauftragung durch Verbraucher gemäß § 13 BGB ist untersagt. StaffButler behält sich vor, entsprechende Nachweise bei Bedarf anzufordern. Wird diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nachgekommen, ist StaffButler berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren.
1.6 Die Nutzung der Plattform und der Angebote von StaffButler ist ausschließlich für die in § 2 genannten Zwecke gestattet. Eigenwerbung für Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers ist insbesondere untersagt. Ebenso darf keine Information versendet werden, die die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt oder verletzen kann. Das Anwerben von Clubmitgliedschaften, Tätigkeiten im sexuellen Gewerbe und die Teilnahme an Schneeball- und Pyramidensystemen sind verboten. Das Anwerben im Rahmen von Selbstständigkeiten, beispielsweise in Franchise-Systemen, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von StaffButler.
§2 Zweck der Internetplattform, Leistungsumfang von StaffButler
2.1 Auf der Webseite www.staffbutler.com und anderen Plattformen wie beispielsweise www.fachkraefte-radar-global.de sowie verschiedenen Subdomains betreibt StaffButler eine Onlineplattform. Diese ermöglicht es Auftraggebern weltweit passende Kandidaten für Ihr Unternehmen zu suchen. Darüber hinaus haben Kandidaten die Möglichkeit, ein Kandidatenprofil zu erstellen, welche unter StaffButler verwaltet und veröffentlicht werden.
2.2 Die Dienstleistungen von StaffButler umfassen die elektronische Bereitstellung von Kandidatenprofilen und die Organisation der Bewerbungen über alle Kandidatenprofile hinweg. Ebenfalls organisiert StaffButler auf Anfrage den gesamten Visumsprozess für Arbeitgeber, die über einen Hauptvertrag (Personaldienstleistungen Non-D-CH, für Personen die nicht in Deutschland, Österreich oder Schweiz leben) geregelt werden.2.3 Die Plattform von StaffButler dient nicht als Archivsystem für Daten, Dateien und Inhalte des Auftraggebers. Daher kann StaffButler keine Haftung und Gewähr für die Speicherung, Abrufbarkeit und Verfügbarkeit der hochgeladenen und eingestellten Inhalte übernehmen, die über den Umfang der reinen Vertragserfüllungspflicht hinausgeht.
§3 Registrierung und Pflichten des Auftraggebers, Benutzerkonto, Nutzung
3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich auf den Plattformen von StaffButler zu registrieren und somit ein Organisationskonto anzulegen. Während des Registrierungsvorgangs sind die Geschäftsbedingungen zu bestätigen. Die Nutzung eines Kontos mit den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Funktionen ist erst nach Bestätigung der Geschäftsbedingungen möglich. Zusätzlich wird von StaffButler eine Verifizierung vorgenommen, bevor ein Benutzerkonto freigegeben wird.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistungen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs und ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Ausgenommen ist der Fall, dass der Auftraggeber als Agentur, Personaldienstleister oder Personalvermittler im Auftrag Dritter tätig ist und hierfür die ausdrückliche Genehmigung von StaffButler erhalten hat.
3.3 Ein Kundenkonto des Auftraggebers kann nur von einer Person verwaltet werden.
3.4 Über das Kundenkonto können Personalanfragen direkt an den Auftragnehmer gestellt werden. Weitere Informationen werden dann über den gängigen Email-Verkehr versandt.
3.5 StaffButler ist ermächtigt Konten jederzeit im eigenen Ermessen zu deaktivieren.
3.6 Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart wurde, ist die einfache Nutzung des Systems zur Verwaltung von Kandidatenprofilen kostenfrei. Die Kostenpflicht greift erst wenn ein Vertrag zwischen beiden Parteien erfolgt.
3.7 StaffButler kann wenn schritlich vereinabrt zusätzliche Leistungen – kostenpflichtig oder kostenlos – anbieten oder erbringen.
4 Vorschläge und Vermittlung von Kandidatenprofilen
4.1 StaffButler bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, Kandidatenprofile einzusehen und weitere Detailinformationen auf Anfrage bereitzustellen.
4.2 StaffButler behält sich das Recht vor, auch ohne direkte Buchung des Vermittlungsservices, das veröffentlichte Stellenangebot des Auftraggebers auf eigenen Kanälen oder bei Drittanbietern auf eigene Kosten zu bewerben.
4.3 StaffButler bietet nach Möglichkeit weitere Dienstleistungen an, um eine effizientere Vermittlung zu gewährleisten. Diese Dienstleistungen können beispielsweise die Erhebung und Optimierung von Anforderungsprofilen, die Vorauswahl von Kandidatenprofilen oder die Beratung im Recruiting-Prozess umfassen. Es besteht keine Verpflichtung für StaffButler, diese Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
4.4 Ein Kandidat gilt als vom Auftraggeber aufmerksam gemacht, sobald der Auftraggeber weitere Informationen (zum Beispiel vollständiger Name) erhalten hat. Dies gilt auch, wenn Informationen zu einem veröffentlichten Stellenangebot übermittelt wurden, ohne die Identifikation des Unternehmens zu ermöglichen.
4.5 Falls darüber hinaus Kandidaten im Portal anderweitig zu einer Einstellung durch einen registrierten Kunden führen, die nicht über das Portal oder einer Email Anfragen führen, gelten die Kandidaten trotzdem als vermittelt. Hierbei greift die Vermittlungsprovisionen §5
Beispiel: Ein Kandidat wird im Rahmen des Vermittlungsservices auf eine durch StaffButler beworbene Stelle aufmerksam. Später entdeckt der Kandidat ein weiteres Stellenangebot, für das Unternehmen keinen Vermittlungsservice gebucht hat, und bewirbt sich erfolgreich. Da StaffButler die Vorarbeit geleistet hat, gilt der Kandidat dennoch als vermittelt.
4.6 Eine Vermittlung gilt als abgeschlossen, wenn eine Einigung über einen Hauptvertrag gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgt ist. Eine Einigung besteht bereits, wenn beide Parteien einer mündlichen Zusage für den Hauptvertrag zugestimmt haben.
§ 5 Konditionen, Provision & Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Regelungen, der Konditionen, Provisionen und Zahlungsbedingungen werden Hauptvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geregelt
§ 6 Eignung der Kandidaten, Bewerberprofile
6.1 StaffButler führt gegebenenfalls persönliche oder telefonische Interviews mit den Bewerbern durch, um deren Eignung zu bewerten, wenn StaffButler dies im Einzelfall nach eigenem Ermessen für angebracht hält. StaffButler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Bewerber. Diese Verantwortung liegt allein bei Kandidaten. Die Kandidatenprofilbeschreibungen werden von StaffButler übernommen.
6.2 Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, abschließend zu überprüfen, ob der Bewerber über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Position verfügt und den gesundheitlichen sowie charakterlichen Anforderungen entspricht. StaffButler übernimmt hierfür keine Haftung.
6.3 Bei der Bereitstellung eines ausländischen Bewerbers, der eine Arbeitserlaubnis benötigt, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn das Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis erteilt hat. Für ausländische Bewerber Non-D-A-CH übernimmt StaffButler den gesamten Visumsservice . Die auf der StaffButler-Plattform bereitgestellten Informationen über eine Arbeitserlaubnis basieren auf den Angaben des Bewerbers.
6.4 Angaben in den Bewerberprofilen stammen von den Bewerbern selbst. Die Profilbeschreibungen werden entsprechend von StaffButler übernommen. Für die Richtigkeit der Detailangaben haften aber der Kandidaten selbst.
6.5 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der charakterlichen, beruflichen, akademischen und sonstigen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines Bewerbers selbst in ausreichendem Umfang überzeugen.
§7 Haftung
7.1 StaffButler übernimmt die Haftung für Schäden des Auftraggebers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes entstanden sind, die auf schuldhafter Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.1 Im Falle einer einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beschränkt sich die Haftung, soweit der entstandene Schaden weder Leib, Leben oder Gesundheit betrifft noch eine versprochene Garantie einschließt, auf solche Schäden, die im Rahmen der Leistungserbringung typischerweise und vorhersehbar zu erwarten sind. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, deren Verletzung andererseits die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.3 Für kostenlose Leistungen von StaffButler gilt unabhängig von den Regelungen in § 7.1 und 7.2 nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit als haftbar.
7.4 Die Haftung, sowohl des Anbieters als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ist im Übrigen – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
7.5 Bei der Beauftragung von StaffButler zur Absage gegenüber Kandidaten obliegt allein dem Auftraggeber die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (z. B. AGG) für diese Absage. Der Auftraggeber muss im Voraus prüfen, wie die Absage erfolgen kann, und StaffButler entsprechend instruieren.
7.6 Beauftragt der Auftraggeber StaffButler mit der Vorauswahl von Kandidaten, erfolgt diese Auswahl nach besten Wissen und Gewissen anhand der vom Auftraggeber festgelegten Kriterien und den Angaben der Kandidaten. StaffButler übernimmt keine Haftung für diese Vorauswahl.
7.8 Werden aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers seitens StaffButler Maßnahmen erforderlich (z. B. Absage an einen Kandidaten, wenn der Auftraggeber nicht reagiert, oder Deaktivierung des Accounts des Auftraggebers gemäß § 12 dieser AGB), haftet StaffButler nicht für daraus entstehende Schäden und Aufwendungen des Auftraggebers.
§8 Verfügbarkeit der Plattform
8.1 StaffButler gewährt dem Auftraggeber mit Abschluss der Registrierung und Verifizierung Zugang zur Plattform. StaffButler kann individual über den Zugang der Plattform entscheiden.
8.2 StaffButler behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Leistungen jederzeit vorübergehend zu unterbrechen oder einzuschränken.
8.3 StaffButler strebt höchstmögliche Erreichbarkeit innerhalb seines Einflussbereichs an. Die Verfügbarkeit beträgt in der Regel 97% pro Jahr unter Berücksichtigung möglicher kurzer Nichtverfügbarkeitszeiten für Wartungsarbeiten. Die kurzzeitige Nichtverfügbarkeit aufgrund notwendiger Wartungsmaßnahmen wird nicht als Ausfallzeit im Sinne der Verfügbarkeitszusage betrachtet. StaffButler wird solche Wartungsmaßnahmen, soweit möglich und zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen. Falls eine längere Nichtverfügbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten absehbar ist, wird StaffButler dies im Voraus auf geeignete Weise bekannt geben. StaffButler hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionsfähigkeit des Internets insgesamt oder der zur Verbindungsherstellung erforderlichen Infrastruktur Dritter (Access-Provider, Backbones, DNS-Server usw.) und kann daher keine Verfügbarkeitszusagen machen oder dafür haften. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, insbesondere aufgrund äußerer, nicht vorhersehbarer und nicht beeinflussbarer Ereignisse.
8.4 Die Nutzung kostenloser Funktionalitäten, Dienste und Services erfolgt ohne Anspruch. Kostenlose Dienste können von StaffButler jederzeit eingestellt, erweitert oder beendet werden, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche ableiten kann.
§9 Deaktivierung des Benutzerkontos, außerordentliche Kündigung
9.1 StaffButler behält sich das Recht vor, in eigenem ermessen Benutzerkonten zu deaktivieren, zu löschen oder die Nutzung bestimmter Funktionen zu untersagen.
9.2 Die Deaktivierung oder Löschung des Benutzerkontos bedeutet während der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen gleichzeitig die außerordentliche Kündigung durch StaffButler.
9.3 Bei Löschung eines Benutzerkontos (auch durch den Auftraggeber) sind Daten von StaffButler ausgeschlossen, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerrechtlicher oder handelsrechtlicher Art) aufbewahrt werden müssen.
9.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Konten auch jederzeit zu löschen.
§10 Informationspflichten, Abwerbeverbote
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, StaffButler unverzüglich in Textform zu informieren, wenn Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung oder den Erfolg der Vermittlung auswirken können.
10.2 Insbesondere muss der Auftraggeber StaffButler unverzüglich in Textform über die Einigung über das Zustandekommen eines Hauptvertrags und die zur Berechnung des Provisionsanspruchs von StaffButler erforderlichen weiteren Angaben informieren.
10.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kandidaten, die ihm über StaffButler bekannt sind, nicht für Dritte abzuwerben, sie anderen Unternehmen oder Plattformen zu empfehlen oder auf andere Weise dafür zu sorgen oder mitzuwirken, dass Kandidaten außerhalb der Plattform von StaffButler vermittelt werden. Im Falle eines solchen Verhaltens, das dazu führt, dass ein Kandidat nicht mehr für die Vermittlung durch StaffButler zur Verfügung steht, gilt eine Einigung zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten als getroffen (vgl. § 5.5 dieser AGB).
10.4 StaffButler verpflichtet sich, nicht aktiv Mitarbeiter des Auftraggebers anzusprechen, um sie auf der Plattform von StaffButler zu vermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Mitarbeiter des Auftraggebers, die eindeutig signalisieren, dass sie aktiv auf Jobsuche sind oder sich proaktiv bei StaffButler registrieren. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, nicht aktiv Mitarbeiter von StaffButler anzusprechen, um sie in seinem eigenen Unternehmen, einem verbundenen Unternehmen oder einem Dritten zu beschäftigen.
§11 Folgen bei Unterlassen der Information und Verstoß gegen diese AGB
11.1 Wenn der Auftraggeber seinen Informationspflichten gegenüber StaffButler nicht ausreichend nachkommt, sodass StaffButler aufgrund unzureichender Informationen die Erbringung seiner Leistung nicht prüfen oder abrechnen kann (z. B. wenn nicht korrekt über die Einigung über einen Hauptvertrag gemäß § 5.5 dieser AGB informiert wird oder wenn das Gehalt oder die Position des Kandidaten nicht korrekt informiert wird), ist StaffButler berechtigt, die fehlenden Informationen zur Prüfung der Leistungserbringung oder zur Rechnungsstellung anhand öffentlich zugänglicher Informationen zu ermitteln. Wenn das Gehalt die Grundlage für die Provision bildet, kann das durchschnittliche Gehalt in der entsprechenden Anstellungsart als Grundlage herangezogen werden. Das ermittelte Gehalt wird dem Auftraggeber vorgelegt. Wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage entsprechender Nachweise widerspricht, gilt das durch StaffButler ermittelte Gehalt als Grundlage für die Provision.