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100% faire Anwerbung

wir arbeiten fair transparent gewissenhaft ehtisch verantwortungsbewusst

Unsere Grundsätze

Die faire Vermittlung von Arbeitskräften aus Drittstaaten bildet für uns den höchsten Grundsatz in unserer Zusammenarbeit. Wir agieren strikt gemäß dem Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der bei jeder Zusammenarbeit als verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personaldienstleister unterzeichnet wird.

Wir halten uns dabei nicht nur an die WHO-Richtlinien, sondern berücksichtigen auch internationale Menschenrechtskonventionen, insbesondere die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), welche die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung festlegen.

Zusätzlich orientieren wir uns an den IRIS-Standards der Internationalen Organisation für Migration, um sicherzustellen, dass unsere Vermittlungspraktiken höchsten ethischen und rechtlichen Standards entsprechen. Diese Standards sind integraler Bestandteil unserer Bemühungen, eine transparente, faire und verantwortungsbewusste Anwerbung von Fachkräften sicherzustellen.

Des Weiteren bekennen wir uns zum Ethikkodex der WHO und des International Council of Nurses (ICN), um sicherzustellen, dass unsere internationalen Pflegepersonalakquisitionspraktiken den höchsten Standards entsprechen.

Links:

Internationale Menschenrechtskonventionen

ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO

IRIS-Standards der „International Organisation of Migration“

International Council of Nurses (ICN)

Kernelemente Faire Anwerbung - Vertragsbestandteile StaffButler

Wir handeln nach dem “Employers Pay Prinzip”. Das heißt, dass Kandidaten von der Vermittlungsprovision befreit sind. Für die Vermittlungsprovision kommt alleine nur der Kunde auf.

Link – https://www.ihrb.org/employerpays/the-employer-pays-principle

Wir handeln nach dem Verhaltenskodex der WHO. Länder, die selbst vom Personalmangel im entsprechenden Berufszweig betroffen sind, werden nicht berücksichtigt. Als Grundlage gilt die Verbotsländer-Liste gem. der Beschäftigungsordnung in §38, die von der Bundesagentur jährlich überprüft wird.


Link:
https://www.buzer.de/Anlage_BeschV.htm?m=/38_BeschV.htm

Wir als Akteur gemäß Nr. 2.1 des WHO-Kodex, übernehmen die Verantwortung für die Umsetzung des Kodex und bekennt sich zu den folgenden Grundsätzen:

  • In Bezug auf die Vermittlung und Anwerbung von Pflegefachkräften streben wir Transparenz, Fairness und die Förderung der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern an (Nr. 3.5 des WHO-Codes).

  • Wir handeln transparent gegenüber Pflegefachkräften hinsichtlich ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus möglichen bestehenden Arbeitsverträgen in ihren Herkunftsländern (Nr. 4.2 des WHO-Codes).

  • Bei allen vermittelten Arbeitsverhältnissen berücksichtigen wir die Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Kodex, unabhängig von der Laufzeit des jeweiligen Arbeitsverhältnisses (Nr. 4.7 des WHO-Kodex).

Unser Integrations- und Onboardingmanagement-Konzept richtet sich nach dem internationalen Leitfaden.

Hierzu gehören folgende Punkte:-

Vorwort / Einleitung
– Vorbereitungen nach der Anwerbung
– Ankommen und die ersten Tage
– Unterstützung beim Relocation Management
– Integrationsmanagement etablieren
– Patenschaften und Mentoring
– Anerkennungsprozess organisieren
– Einarbeitung anpassen
– Teambuilding begleiten
– Kompetenzen erweitern
– Konflikte auffangen
– Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
– Mit Kündigung und Abwerbung umgehen.

Schritte für unsere Zusammenarbeit

Schritt 1

1. Bekenntnis zum WHO- Verhaltencodex

Schritt 2

2. Vereinbarung allgemeiner Grundsätze gem. Verhaltencodex der WHO zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

Schritt 3

3. Rahmenvereinbarungsvertrag zwischen Auftrageber und Auftragnehmer